Ein Grundstückverkauf bringt viele Fragestellungen mit sich. Erschwerend kann hinzukommen, wenn die veräussernde Partei urteilsunfähig ist, d.h. die Tragweite und Konsequenzen aus ihrem Handeln nicht mehr einschätzen kann. Typisches Beispiel dafür ist eine Demenzerkrankung. In solchen Fällen ist ein Verkauf meist nur mit Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde möglich.
Fachbeitrag Grundstückverkauf bei Urteilsunfähigkeit