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Grundsatzvoten

Unabhängig

Wir sind allen Kundinnen und Kunden gleich verpflichtet, losgelöst von ihrer sozialen Stellung in der Gesellschaft. Als staatlich organisierte Amtsnotariate definieren Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheide unsere Arbeit. Eine Einflussnahme von aussen ist chancenlos, wir sind bei unserem Wirken unabhängig. Der Fokus unserer Tätigkeit auf nicht-strittige Fälle stellt sicher, dass wir von allen Geschäftsparteien als neutrale Auskunfts- und Beratungsstelle akzeptiert werden. Wir verfügen über ein tragfähiges Netzwerk, so dass wir auch Fälle ausserhalb unserer Kernbereiche übernehmen können. Selbstverständlich unterstehen wir dem Amts- und Berufsgeheimnis.

Kompetent

Haben Sie geheiratet? Machen Sie sich selbständig? Möchten Sie ein Haus kaufen? Würden Sie gerne ein Testament aufsetzen? Sie haben Forderungen gegenüber einer konkursiten Gesellschaft? Umfassende juristische Kenntnisse und viel Erfahrung machen uns zu kompetenten Ansprechpartnern. Nebst typischen Notariatsarbeiten erbringen wir auch sämtliche erforderlichen Dienstleistungen als Grundbuch- bzw. Konkursämter. Bei uns ist also „alles unter einem Dach“ zu finden. Und wir nehmen uns Zeit für Sie.

Engagiert

Wir sind zu neuen Ufern unterwegs: So wird beispielsweise das Grundbuch digitalisiert – ein Grossprojekt. Eigeninitiative und Kollegialität schreiben wir gross. In unserem Umfeld herrscht die Kultur, sich über die unterschiedlichen Arbeitsorte und Zuständigkeiten hinaus zu unterstützen. Unser Fachwissen wird inhouse und von Generation zu Generation weitergegeben. So bilden wir jedes Jahr rund 30 Lernende aus und übernehmen engagiert die Weiterbildung für unsere Mitarbeitenden. Gegenüber Veränderungen sind wir aufgeschlossen, achten jedoch auf Bewährtes.

WISSENSWERTES


Vernehmlassung zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Stockwerkeigentum)
Vernehmlassung, Wissenswertes 23. Dezember 2024
Fallstricke in der notariellen Beratung bei Erbteilungen und bei der Gütertrennung
Fachbeitrag, Wissenswertes 14. November 2024
Die Pflichten des Grundbuchverwalters, welche sich aus Anmerkungen im Grundbuch ergeben
Fachbeitrag, Wissenswertes 15. Juni 2023
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