Die Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation betreffend den Pflichten der Organe von Unternehmen bei drohender Überschuldung sowie Anpassungen des Nachlassverfahrens und der Einführung eines einfachen Stundungsverfahrens in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seitens des Zürcherischen Notaren-Kollegiums sowie der Gesellschaft der Notar-Stellvertreter des Kantons Zürich lautet wie folgt:
Stellungnahme zu COVID19-Stundung
Weitere Unterlagen dazu:
Öffentliche Konsultation Bundesamt für Justiz
Beilage 1: Konzeptpapier
Beilage 2: Teilsistierung von Art. 725 OR
Beilage 3: Anpassungen im SchKG
Beilage 4: Gutachten Lorandi