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Home  »  Wissenswertes  »  Öffentliche Konsultation COVID19-Stundung

Öffentliche Konsultation COVID19-Stundung

Die Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation betreffend den Pflichten der Organe von Unternehmen bei drohender Überschuldung sowie Anpassungen des Nachlassverfahrens und der Einführung eines einfachen Stundungsverfahrens in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seitens des Zürcherischen Notaren-Kollegiums sowie der Gesellschaft der Notar-Stellvertreter des Kantons Zürich lautet wie folgt:

Stellungnahme zu COVID19-Stundung

Weitere Unterlagen dazu:
Öffentliche Konsultation Bundesamt für Justiz
Beilage 1: Konzeptpapier
Beilage 2: Teilsistierung von Art. 725 OR
Beilage 3: Anpassungen im SchKG
Beilage 4: Gutachten Lorandi

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