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Home  »  Wissenswertes  »  Vernehmlassung zur Einführung des Trusts: Änderung des Obligationenrechts

Vernehmlassung zur Einführung des Trusts: Änderung des Obligationenrechts

Die Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Einführung des Trusts mit entsprechender Änderung des Obligationenrechts seitens des Zürcherischen Notaren-Kollegiums sowie der Gesellschaft der Notar-Stellvertreter des Kantons Zürich lautet wie folgt:

Begleitbrief an die Organisationen
Erläuternder Bericht
Vernehmlassungsvorlage

Stellungnahme

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